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Dr. Rauhaus Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei berät sowohl Ärzte als auch Patienten bundesweit in
sämtlichen medizin- und arzthaftungsrechtlichen Fragestellungen.
Ihre Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Rauhaus und Rechtsanwältin Raffel sind seit Jahren im Medizinrecht tätig. Rechtsanwältin Raffel ist zudem Fachanwältin für Medizinrecht,
Rechtsanwalt Dr. Rauhaus zudem candidatus
medicinae (abgeschlossenes medizinisches Physikum/ 1. medizinisches
Rigorosum). Beide sind darüberhinaus auf dem Gebiet des Medizin- und
Gesundheitsrechts beratend für die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen
tätig.
Die Anwälte unserer Kanzlei sind Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft für
Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Weitere Kernkompetenzen der Kanzlei liegen in den Bereichen Arbeitsrecht,
Miet- und WEG-Recht sowie Versicherungsrecht und im allgemeinen Zivilrecht.