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Anwaltssozietät Prof. Tondorf & Böhm
Bereits 1967 gründete der Strafverteidiger Prof. Dr. Günter Tondorf in
Düsseldorf die Kanzlei, aus der mit dem Eintritt des ehemaligen Zivilrichters
Rechtsanwalt Lothar Böhm im Jahre 1980 die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf
& Böhm entstand.
Im Laufe der Jahre wuchs die Sozietät durch die Aufnahme der Rechtsanwälte
Gregor Leber, Prof. Dr. Hans Lisken, Dr. Heribert Waider und Rechtsanwältin
Julia Fellmer (geb. Wehn), sowie Rechtsanwalt Sebastian Böhm. Dank dieser
Entwicklung profitieren Sie heute von der Verbindung langjähriger
Berufserfahrung mit den innovativen Ideen junger Kollegen.
Eine realistische Einschätzung der Rechtslage sowie engagiertes Eintreten
für die Rechte der Mandanten sind unverzichtbare Grundlage der kompetenten und
erfolgreichen Vertretung.
Kontinuierliche Weiterbildung ist in unserer Anwaltssozietät eine
Selbstverständlichkeit. Dafür wurden alle Anwälte unserer Kanzlei sogar von der
Bundesrechtsanwaltskammer mit dem Fortbildungszertifikat „Qualität durch
Fortbildung” ausgezeichnet.
Kurze Kommunikationswege und die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten
konzentrieren das Fachwissen Mehrerer auf ein Mandat. Darüber hinaus tragen die
Erfahrungen und die hohe fachliche Qualifikation unserer Büroleiterin Sandra
Rosenbleck, unserer Rechtsfachwirtin Anja Rediess und aller weiteren
Mitarbeiterinnen maßgeblich zum Erfolg der Sozietät bei.
Unsere Mandanten wählen die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf & Böhm
überwiegend auf Empfehlungen – auch aus Kreisen der Justiz. Durch das
langjährige Vertrauen der Mandanten genießt die Kanzlei einen hervorragenden
Ruf weit über die Grenzen der Stadt Düsseldorf hinaus.
Fachgebiet Medizinrecht
Unter den umfassenden Begriff Medizinrecht fallen alle Probleme von
Patienten, Ärzten und weiteren Personen, die mit dem Gesundheitssystem
konfrontiert sind.
Nicht zuletzt durch die ständigen Änderungen des Gesundheitssystems ist die
anwaltliche Beratung von Patienten und Ärzten nahezu unerlässlich geworden.
Rechtsanwältin Julia Fellmer berät und betreut Sie als Fachanwältin für
Medizinrecht in folgenden Bereichen:
- Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler
/ Kunstfehler)
- Vertragsgestaltung
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Arztrecht / Zahnarztrecht
- Regressforderungen
(Arzneimittel/Sprechstundenbedarf)
- Krankenversicherungsrecht
In diesen und allen weiteren Bereichen des Medizinrechts, die nicht dem
Strafrecht zuzuordnen sind, berät Sie Rechtsanwältin Julia Fellmer und führt
erforderlichenfalls auch die gerichtlichen Prozesse.
Rechtsanwältin Julia Fellmer ist Vorstandsmitglied des Vereins „Anwälte für
Ärzte e.V.” mit bundesweit ca. 150 im Medizinrecht tätigen Rechtsanwälten als
Mitglieder.
Aufgrund enger persönlicher Kontakte steht Rechtsanwältin Fellmer in
ständigem Erfahrungsaustausch mit Zahnärzten und Ärzten unterschiedlicher
Fachrichtungen, u. a. der Charité-Klinik Berlin. Dies ermöglicht eine
Bearbeitung und gegebenenfalls Begutachtung medizinrechtlicher Probleme aus
medizinischer Sicht.
In dem strafrechtlichen Bereich des Medizinrechts sind die Rechtsanwälte Gregor
Leber und Dr. Heribert Waider tätig, die als Fachanwälte für Strafrecht auf
diesem Gebiet langjährige Berufserfahrung aufweisen.
Julia Fellmer
Rechtsanwältin
Fachanwalt für Medizinrecht
geboren am 3. März 1975 in Brake/Niedersachsen
- 1995 Abitur in Brake
- Studium an der Universität
Göttingen und an der Universität Bonn
- 2003 Zulassung als
Rechtsanwältin
Kernkompetenzen
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Sozialrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Mitgliedschaften (Auszug)
- Arbeitsgemeinschaft
Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Arbeitsgemeinschaft
Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Vorstandsmitglied des
Vereins „Anwälte für Ärzte e.V.”
- Justiziarin des
Gesundheitspolitischen Arbeitskreises
- Deutsch-Britische
Juristenvereinigung